Die Diözesankonferenz ist das höchste beschlussfassende Gremium der Kolpingjugend Diözesanverband Münster und tagt im Frühjahr 2021 am 15. Mai 2021 von 9:30 bis 17:30 Uhr digital. Ab 9 Uhr ist der digitale Raum bereits geöffnet. Ab 19 Uhr besteht die Möglichkeit, an einem digitalen Pubquiz teilzunehmen. Mitglieder der Kolpingjugend diskutieren über die Entwicklungen, Aktionen und Projekte des Diözesanverbands, beschließen über die weitere Arbeit und wählen die Mitglieder der Diözesanleitung.

Einladung

  • Einladung inkl. Zeitplan und Tagesordnung

DIKO 2021-01_Einladung

Anmeldeformular

2021_DIKO-01_ANMELDUNG

Noch einfacher:

Ihr könnt euch auch einfach per E-Mail oder telefonisch mit den vollständigen Daten (Name, Kontaktdaten wie Anschrift, E-Mailadresse und Telefonnummer, Mitgliedsnummer, Geburtsdatum) im Jugendreferat unter 02541 / 803-471 oder info (at) kolpingjugend-ms.de anmelden. Minderjährige Teilnehmer*innen müssen spätestens zur Veranstaltung eine ausgefüllte Einverständniserklärung (s. Anmeldeformular) mitbringen.

  • Hinweis zu Kosten und Teilnahme

Die Teilnahme an der Konferenz ist – wie immer – kostenlos.

Teilnahmebestätigung und Tagungsunterlagen

  • Teilnahmebestätigung

2021_DIKO-01_ZWEITVERSAND

  • Zeitplan und Tagesordnung

2021_DIKO-01_ZEITPLAN-01_aktualisiert

  • Wahlausschreibung 

2021_DIKO-01_WAHLAUSSCHREIBUNG

Anträge

„Anträge und sonstige Tagungsunterlagen, über die in der Diözesankonferenz beraten oder abgestimmt werden sollen, müssen mindestens zwei Wochen vor Konferenzbeginn an die angemeldeten Teilnehmer*innen versandt sein. Anträge und sonstige Tagungsunterlagen dürfen auch in elektronischer Form zugestellt werden.“ (WGO § 3 (3))

Wahlen

  • Wahlausschreibung des Motivationsteams

2021_DIKO-01_WAHLAUSSCHREIBUNG

  • Vorstellung der Kandidat*innen für die Diözesanleitung 

Vorstellungsschreiben DL Christophher Eing

Nützliche Links

  • Wahl- und Geschäftsordnung (Stand: 11/2020)

2020-11-21_Wahl- und Geschäftsordnung

Zeitplan/Versandtermine

  • Erstversand

„Die Einladung mit der vorläufigen Tagesordnung ergeht mindestens vier Wochen vor dem Konferenztermin.“ (WGO § 3 (2))

  • Zweitversand

„Anträge und sonstige Tagungsunterlagen, über die in der Diözesankonferenz beraten oder abgestimmt werden sollen, müssen mindestens zwei Wochen vor Konferenzbeginn an die angemeldeten Teilnehmer*innen versandt sein. Anträge und sonstige Tagungsunterlagen dürfen auch in elektronischer Form zugestellt werden.“ (WGO § 3 (3))

Protokoll

„Das Protokoll gilt als angenommen, wenn nicht innerhalb eines Monats nach Absendung schriftlich Widerspruch eingelegt worden ist. Der Widerspruch ist zu begründen. Über Widersprüche entscheidet die nächste Diözesankonferenz. Der Widerspruch kann auch in elektronischer Form erfolgen.“ (WGO § 8 (5))

Weitere Informationen

Gibt es im Jugendreferat der Kolpingjugend Diözesanverband Münster, Gerlever Weg 1 in Coesfeld, info -at- kolpingjugend-ms.de und unter 02541 / 803-471 sowie bei allen Mitgliedern der Diözesanleitung. Alle Dateien sind als PDF-Dateien abgelegt und können mit dem kostenfreien Adobe Acrobat Reader geöffnet werden (Download auf adobe.com).

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