(AGB für einzelne Teilnehmende siehe unten.)

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Kolpingjugend Diözesanverband Münster
für Bildungsangebote bei Buchungen durch Gruppen

(gültig für Kurse und Veranstaltungen mit einem Durchführungszeitraum nach dem 01.01.2015)

Um einen reibungslosen Ablauf der angebotenen Kurse und Veranstaltungen zu ermöglichen, werden nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen vereinbart:

1 – Vertrag

Die Durchführung eines Kurses/ einer Veranstaltung wird schriftlich in einem Vertrag/ einer Kooperationsvereinbarung geregelt. Die Kolpingjugend lässt dem Verantwortlichen der Gruppe einen vorbereiteten Vertrag zur Unterzeichnung zukommen. Dieser Vertrag soll spätestens 14 Tage nach Erhalt an die Kolpingjugend Diözesanverband Münster unterzeichnet zurückgesendet werden. Andernfalls behält sich die Kolpingjugend das Recht vor, den Termin weiter zu vergeben. Mit der Rücksendung des unterzeichneten Vertrages werden die Vertragsbedingungen anerkannt.

Die Kosten der Veranstaltung werden einerseits durch Teilnahmegebühren und andererseits durch öffentliche Fördermittel gedeckt. Bei einem teilweisen oder kompletten Wegfall der Fördermittel und/ oder einer Erhöhung der Tagungssätze des Bildungshauses, behält sich die Kolpingjugend das Recht vor, die Teilnahmegebühr  anzuheben oder vom Vertrag zurückzutreten.

2 – Zahlungsbedingungen

Der Gesamtbetrag wird dem Vertragspartner im Anschluss an die Veranstaltung in Rechnung gestellt. Eine Weiterberechnung von Teilnahmegebühren oder Teilkosten an einzelne Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Gruppe liegt beim Vertragspartner.

Der vereinbarte Teilnahmebeitrag berücksichtigt die Förderung aus öffentlichen Mitteln. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Fördermittel durch die Kolpingjugend ist die Teilnahme sämtlicher Teilnehmenden am Gesamtprogramm. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Teilnahme sicherzustellen. Bei Nichtteilnahme einer/eines (geplanten) Teilnehmenden am Programm oder an Teilen des Programms erhält die Kolpingjugend das Recht, den Teilnahmebeitrag um die ausbleibenden Fördermittel zu erhöhen.

3 – Abmeldung und Rücktritt vom Vertrag

Abmeldungen sowie Änderungen der Anzahl oder Teilnahmezeiträume der Teilnehmenden müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Hierbei sind die in der vertraglichen Vereinbarung angegebenen Fristen einzuhalten. Bei Vertragsrücktritt weniger als 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Kostenpauschale in Höhe von 10 % (höchstens 100,00 EURO) erhoben. Falls die Kolpingjugend Diözesanverband Münster mit Ausfallgebühren durch Dritte belastet wird, werden diese weitergegeben.

4 – Haftung

Die Kolpingjugend Diözesanverband Münster haftet bei Unfällen und für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

5 – Öffentlichkeit

Grundsätzlich sind alle Bildungsangebote der Kolpingjugend jedermann zugänglich. Teilnahmebeschränkungen können sich durch Zielgruppenorientierung, pädagogische Notwendigkeit der maximalen Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder Vorgaben der Zuwendungsgeber ergeben. Näheres ist der Ausschreibung des Angebotes zu entnehmen.

6 – Datenschutz

Mit der Anmeldung erfolgt die elektronische Erfassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer  in die Kundendatenbank. Die Daten dienen der Verwaltung innerhalb der Kolpingjugend Diözesanverband Münster und werden nicht an Dritte weitergegeben. Der/Die Teilnehmende erklärt sich mit der Speicherung der übermittelten Daten zu diesem Zweck, unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, einverstanden. Dieses Einverständnis kann jederzeit (schriftlich per Brief, Fax oder Mail) widerrufen und damit die Löschung der Daten angefordert werden.

Zur Beantragung von öffentlicher Förderung ist neben der Erfassung in der Kundendatenbank eine Erfassung der Daten in entsprechenden Teilnahmelisten erforderlich. Der Kolpingjugend Diözesanverband Münster steht das Recht zu, ausbleibende Fördermittel auf Grund der Tatsache, dass der/die Teilnehmende/n eine Angabe und entsprechende Erfassung der Daten auf Teilnahmelisten verweigert, dem/der Teilnehmenden zu belasten.

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen
der Kolpingjugend Diözesanverband Münster
für einzelne Teilnehmerinnen und Teilnehmer

(gültig für Kurse und Veranstaltungen mit einem Durchführungszeitraum nach dem 01.01.2015)

Um einen reibungslosen Ablauf der angebotenen Kurse und Veranstaltungen zu ermöglichen, gelten nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen:

1 – Anmeldung

Die Anmeldung soll spätestens 14 Tage vor Maßnahmenbeginn schriftlich oder elektronisch bei der Kolpingjugend Diözesanverband Münster eingehen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung ist verbindlich. Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmende diese Teilnahme- und Zahlungsbedingungen an. Die Anmeldung zur Bildungsveranstaltung verpflichtet zur Teilnahme am gesamten Bildungsprogramm.

Der/die Teilnehmende erhält eine Anmeldebestätigung. Mit dem Zugang der Anmeldebestätigung beim/bei der Teilnehmenden kommt zwischen diesem/dieser und der Kolpingjugend ein Vertrag zustande. Die Bestätigung erfolgt in der Regel spätestens sieben Tage vor Beginn.

2 – Kursorganisation

Die Kolpingjugend hat das Recht, bei zu geringer Teilnehmendenzahl die Maßnahme abzusagen. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet. Ein Wechsel der Referentinnen und Referenten bzw. der Kursleitung berechtigt den/die Teilnehmende/n nicht zum Rücktritt.

3 – Zahlungsbedingungen

Die Gebühren sind vor Beginn der Veranstaltung fällig. Sie sind nach Rechnungsstellung je nach vereinbarter Zahlungsweise entweder an die Kolpingjugend zu überweisen oder werden, bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat, durch die Kolpingjugend Diözesanverband Münster eingezogen.

Bildungsveranstaltungen der Kolpingjugend Diözesanverband Münster werden in der Regel aus öffentlichen Mitteln gefördert. Die Förderung setzt in der Regel eine Teilnahme am gesamten Bildungsprogramm voraus. Daher verpflichtet sich der/die Teilnehmende mit der Anmeldung, am Gesamtprogramm teilzunehmen. Der Kolpingjugend Diözesanverband Münster steht das Recht zu, ausbleibende Fördermittel auf Grund der Tatsache, dass der/die Teilnehmende nicht am gesamten Programm teilnimmt, dem/der Teilnehmenden zu belasten.

4 – Abmeldung

Abmeldungen müssen grundsätzlich vor Beginn der Veranstaltung schriftlich erfolgen. Bei Vertragsrücktritt wird eine Kostenpauschale in Höhe von 10 % (mindestens 10,00 EURO) erhoben. Die Stellung eines/einer Ersatz-Teilnehmenden entbindet nicht von der Kostenpauschale. Teilnehmende, die sich nach der Frist von einer Woche vor Veranstaltungs-/ Kursbeginn abmelden oder nicht zur Veranstaltung erscheinen sind zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet.

5 – Haftung

Die Kolpingjugend Diözesanverband Münster haftet bei Unfällen und für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

6 – Öffentlichkeit

Grundsätzlich sind alle Bildungsangebote der Kolpingjugend jedermann zugänglich. Teilnahmebeschränkungen können sich durch Zielgruppenorientierung, pädagogische Notwendigkeit, der maximalen Zahl der Teilnehmenden oder Vorgaben der Zuwendungsgeber ergeben. Näheres ist der Ausschreibung des Angebotes zu entnehmen.

Während der Veranstaltung aufgenommene Fotos und Videos dürfen zu Zwecken der Werbung für Angebote und Darstellung der Arbeit des Verbandes im Rahmen der verbandlichen Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere in den Verbandsmedien (Webseite, Verbandsmagazine der Kolpingjugend, Social Media etc.) veröffentlicht werden.

7 – Datenschutz

Mit der Anmeldung erfolgt die elektronische Erfassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer  in die Kundendatenbank. Die Daten dienen der Verwaltung innerhalb der Kolpingjugend Diözesanverband Münster und werden nicht an Dritte weitergegeben. Der/Die Teilnehmende erklärt sich mit der Speicherung der übermittelten Daten zu diesem Zweck, unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, einverstanden. Dieses Einverständnis kann jederzeit (schriftlich per Brief, Fax oder Mail) widerrufen und damit die Löschung der Daten angefordert werden.

Zur Beantragung von öffentlicher Förderung ist neben der Erfassung in der Kundendatenbank eine Erfassung der Daten in entsprechenden Teilnahmelisten erforderlich. Der Kolpingjugend Diözesanverband Münster steht das Recht zu, ausbleibende Fördermittel auf Grund der Tatsache, dass der/die Teilnehmende Angabe und entsprechende Erfassung der Daten auf Teilnahmelisten verweigert, dem/der Teilnehmenden zu belasten.