Ob Wochenendfahrt oder Ferienlager – seit 2022 fördert die Kolpingjugend Diözesanverband Münster Kurz- und Ferienfreizeiten von Ortsgruppen. Bei der Förderung handelt es sich um Landesmittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW.

Fördersatz

Die Kolpingjugend fördert sowohl Kurz- als auch Ferienfreizeiten mit 4,00 Euro pro Tag und Teilnehmer*in.

Förderkriterien

Auf der Herbst-Diözesankonferenz 2021 wurden folgende Förderkriterien beschlossen, die sich aus Vorgaben des Landes und ergänzenden Bestimmungen der Kolpingjugend zusammensetzen:

  • Es muss vor Ort eine gewählte Leitung der Kolpingjugend geben, die dem Diözesanverband als Ansprechperson genannt wird.
  • Die Kolpingjugend ist eigenständig und kann so Mittelempfängerin sein. Die Mittel müssen bei der Kolpingjugend bleiben. Alle Rechnungen müssen auf die Kolpingjugend ausgestellt sein. Die Kolpingjugend-Ortsgruppe legt in einem eigenständigen Kassenbericht (eigene Buchführung mit dem Nachweis der Einnahmen/Fördermittel und Ausgaben) Rechenschaft über ihre Finanzen ab.
  • Eine Maßnahme ist förderfähig, wenn mindestens 7 Personen, die das 6., aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, teilnehmen. Alle Teilnehmer*innen und Leiter*innen der Freizeit unter 30 Jahren werden gefördert.
  • Mindestens eine*r der Verantwortlichen für die Planung, Organisation und Durchführung muss unter 30 Jahre alt sein.
  • Mindestens ein Mitglied der Ortsgruppe muss jährlich an einer DIKO, dem Ferienlagertag oder einem Austauschformat teilnehmen.
  • 50 Prozent der Leiter*innen müssen eine gültige Juleica vorweisen können.
  • 75% der Teilnehmer*innen der Freizeit müssen Kolping-Mitglied sein.
  • Es muss ein Verhältnis von mindestens 1:7 zwischen Leiter*innen und förderfähigen Teilnehmer*innen (Betreuungsschlüssel) bestehen.

Digitales Förderportal

Die Antragsstellung und Abrechnung für Kurz- und Ferienfreizeiten erfolgt über ein digitales Förderportal des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) NRW. Der Zugang zu diesem kann über das Jugendreferat beantragt werden.

Antragsfristen

Förderanträge für Maßnahmen im Jahr 2023 mussten im Vorfeld einer Freizeit und bis spätestens Samstag, 30.09.2023 über das digitale Förderportal gestellt werden. Nach der Maßnahme wird ein Verwendungsnachweis über das Förderportal erstellt.

Weitere Informationen

Weitere Informationen und Handreichungen können über das Jugendreferat unter info@kolpingjugend-ms.de oder 02541/803-471 bezogen werden.

 

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