Hier findet ihr alle Informationen zum Umgang mit Ferienlagern in diesem Jahr.

Stand 30.06.2021

Kinder, Eltern und natürlich die Leiter*innen können es kaum erwarten, endlich wieder ins Ferienlager zu fahren. Viele Kolpingjugenden sind schon fleißig in der Planung ihrer Sommerangebote. Daher wollen wir auf dieser Seite fortlaufend informieren, unter welchen Bedingungen Ferienangebote im Sommer stattfinden können. 

In NRW werden Städte in drei Inzidenzgruppen eingeordnet.

– Inzidenzstufe 1: 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35
– Inzidenzstufe 2: 7-Tage-Inzidenz von über 35, aber höchstens 50
– Inzidenzstufe 3: 7-Tage-Inzidenz von über 50

Je nach Inzidenzstufe sind unterschiedliche Lockerungen im Bereich der Jugendarbeit möglich. Hier steht eine tagesaktuelle Übersicht über die aktuell gültigen Inzidenzstufen in den Kommunen und Kreisen in Nordrhein-Westfalen bereit.

Folgende Regelungen gelten unabhängig von der Inzidenzstufe:

  • Inzidenzstufe 3: Ferienlager können mit bis zu 50 Personen (Kinder und Leiter*innen) stattfinden. Vollständig immunisierte Personen werden nicht mitgezählt. Sollte die Gruppengröße von 50 Personen überschritten werden, müssen 25er-Gruppen gebildet werden, bei denen der Mindestabstand nicht unterschritten werden darf. 
  • Inzidenzstufe 1: Es müssen keine Bezugsgruppen gebildet werden. Im Innenraum besteht ab 20 Teilnehmer*innen und 5 Betreuer*innen Maskenpflicht. Es muss am Tag der Abreise ein Schnell- oder Selbsttest durchgeführt werden.
  • Alle Inzidenzstufen: vor Abfahrt muss ein Negativtest-Nachweis vorliegen, sowie zwei Mal wöchentlich ein Schnell- oder Selbsttest erfolgen. Eine Maximalbelegung von Zimmern und Zelten gibt es nicht, es dürfen jedoch nur Personen aus der selben Gruppe in einem gemeinsamen Zimmer/Zelt übernachten.

Diese und weitere Regelungen werden durch die jeweils aktuelle Corona-Schutzverordnung  geregelt und durch das FAQ des Landesjugendrings aufgeschlüsselt.

Der BDKJ hat die Regelungen für Ferienlager außerdem übersichtlich für euch zusammengefasst. Wir empfehlen euch dringend, ein Hygienekonzept zu erstellen. Es bietet euch als Leitungsrunde, den Eltern und Kindern Orientierung und Handlungssicherheit. Das Muster-Hygienekonzept kann euch dabei helfen. 

Um die Kinder im Lager durch Selbst- oder Schnelltests zu testen, benötigt ihr das Einverständnis der Eltern/Erziehungsberechtigten.

Präventionsschulungen

Da die Durchführung von Präventionsschulungen momentan nicht gewährleistet werden kann, gilt für diesen Sommer eine Sonderregelung im Bistum Münster. Normalerweise müssen alle Leiter*innen, die ein Ferienlager betreuen, eine sechsstündige Präventionsschulung besucht haben. In diesem Sommer gilt für Aktivitäten mit Übernachtung, dass mindestens 50 % der Leiter*innen eine entsprechende Schulung besucht haben. Alle Leiter*innen müssen jedoch über das Schutzkonzept und Ansprechpersonen informiert sein. Letzteres gilt auch für Freizeitaktivitäten ohne Übernachtung. 

Werden Stornierungsgebühren durch die Kommunen gefördert?

Die Regelungen zur Übernahme von Stornierungsgebühren sollen 2021 analog zu den Regelungen vom letzten Jahr übernommen werden. Sollten Stornierungskosten auf euch zu kommen, können diese ggfs. durch euer kommunales Jugendamt gefördert werden. Dabei steht ihr in der „Schadensminimierungspflicht“. Ihr habt also die Verantwortung, die Kosten so gering wie möglich zu halten und eure Entscheidungen entsprechend zu dokumentieren. Nähere Informationen erhaltet ihr bei eurem zuständigen Jugendamt. 

Bei Fragen wendet euch an das Jugendreferat unter info (a) kolpingjugend-ms.de oder 02541 / 803-471.

 

Bei Fragen rund ums Ferienlager melde dich gerne im Jugendreferat bei Iria Jaeger (jaeger@kolping-ms.de oder 02541 803 462).