
Die Diözesankonferenz ist das höchste beschlussfassende Gremium der Kolpingjugend Diözesanverband Münster und tagt im Herbst 2017 vom 13. bis 15. Oktober 2017 in der Kolping-Bildungsstätte in Coesfeld. Ein Wochenende lang diskutieren Mitglieder der Kolpingjugend über die Entwicklungen, Aktionen und Projekte des Diözesanverbandes, beschließen über die weitere Arbeit und wählen die Mitglieder der Diözesanleitung.
Einladung
- Einladung inkl. Zeitplan und Tagesordnung
2017_DIKO-02_EINLADUNG-pagedweb - Anmeldeformular
2017_DIKO-02_ANMELDUNGx - Noch einfacher!
Ihr könnt euch auch einfach per E-Mail oder telefonisch mit den vollen Daten (Anschrift, Kontaktdaten, Mitgliedsnummer, Geburtsdatum) im Jugendreferat unter 02541 / 803-471 oder info (at) kolpingjugend-ms.de anmelden. Minderjährige Teilnehmende müssen spätestens zur Veranstaltung eine ausgefüllte Einverständniserklärung (Anmeldeformular) mitbringen. - Hinweis zu Kosten und Teilnahme
Die Teilnahme an der Konferenz ist – wie immer – kostenlos. Dies gilt für zwei Delegierte und zwei Gäste pro Kolpingjugend-Gruppe einer Kolpingsfamilie. Für weitere Gäste aus den Kolpingjugend-Leitungen erheben wir eine Tagungspauschale in Höhe von 20,00 Euro.
Teilnahmebestätigung und Tagungsunterlagen
- Teilnahmebestätigung (Stand: 27. September 2017)
2017_DIKO-02_ZWEITVERSAND-web
Rechenschaftsbericht
- Rechenschaftsbericht der Diözesanleitung (Stand: 27.09.2017)
2017_DIKO-02_RB-Rechenschaftsbericht-web
Anträge
- Antrag 01: Änderung der Wahl- und Geschäftsordnung
2017_DIKO-02_ANTRAG-01 WGO – Änderung der WGO
Wahlen
- Wahlausschreibung des Motivationsteams (Stand: 27.09.2017)
2017_DIKO-02_WAHLAUSSCHREIBUNG-02 - Bisher liegen keine Vorstellungen vor.
Nützliche Links
- Wahl- und Geschäftsordnung (Stand: 04/2015)
20150418_Wahl- und Geschäftsordnung - Anreise zur Kolping-Bildungsstätte Coesfeld
http://www.kolping-bildungsstaette-coesfeld.de/kontakt/anreise
Protokoll
Protokoll der Herbst-Diözesankonferenz 2017
- 2017_DIKO-02_PROTOKOLL
- ANHANG_Präsentation des BDKJ_Katholikentag 2018
- ANHANG_Präsentation der Bundesleitung_Bericht der Bundesebene
- „Das Protokoll gilt als angenommen, wenn nicht innerhalb eines Monats nach Absendung schriftlich Widerspruch eingelegt worden ist. Der Widerspruch ist zu begründen. Über Widersprüche entscheidet die nächste Diözesankonferenz. Der Widerspruch kann auch in elektronischer Form erfolgen.“ (WGO § 8 (5))
Weitere Informationen
Gibt es im Jugendreferat der Kolpingjugend Diözesanverband Münster, Gerlever Weg 1 in Coesfeld, info -at- kolpingjugend-ms.de und unter 02541 / 803-471 sowie bei allen Mitgliedern der Diözesanleitung. Alle Dateien sind als PDF-Dateien abgelegt und können mit dem kostenfreien Adobe Acrobat Reader geöffnet werden (Download auf adobe.com).