
Einladung
Einladung inkl. Zeitplan und Tagesordnung
DIKO 2024-01_Zeitplan_und_Tagesordnung
Anmeldung
Teilnahmebestätigung und Tagungsunterlagen
Teilnahmebestätigung:
Zeitplan und Tagesordnung
Anträge
2024_DIKO-01_Antrag_PAK_Gründung_Verbandsidentität
2024_DIKO-01_Folgeantrag_Synodaler_Weg
Wahlen
2024_DIKO-01_WAHLAUSSCHREIBUNG
Nützliche Links
Wahl- und Geschäftsordnung
- Satzung, Wahl-und Geschäftsordung Kolpingwerk
- 2022-04-03_Wahl- und Geschäftsordnung Kolpingjugend (Stand: 04/2022)
Anreise zur Landvolkhochschule Freckenhorst
LVHS Freckenhorst – Lage und Anfahrt (lvhs-freckenhorst.de)
Zeitplan/Versandtermine
Erstversand
„Für die Einberufung der Diözesankonferenz gelten die in § 10, Abs. (4) der Satzung des Kolpingwerkes Diözesanverband Münster festgelegten Bestimmungen. Die Einberufungsfrist gilt als gewahrt, wenn das Einladungsschreiben den Poststempel spätestens vom Tage vor Beginn der Einladungsfrist trägt.“ (WGO § 3)
Zweitversand
„Anträge an die Diözesankonferenz müssen spätestens drei Wochen vor Beginn der Diözesankonferenz der Diözesanleitung der Kolpingjugend vorliegen. Anträge bedürfen der Schriftform. Auf elektronischem Wege versandte Anträge genügen der Schriftform.“ (WGO § 8 (2) und (3))
Protokoll
„Das Protokoll gilt als genehmigt, wenn innerhalb von vier Wochen nach Übersendung kein begründeter schriftlicher Widerspruch bei der Diözesanleitung der Kolpingjugend erhoben wird. Über Widersprüche entscheidet die nächste Diözesankonferenz. Der Widerspruch kann auch auf dem elektronischem Wege erhoben werden.“ (WGO § 11 (5))
Weitere Informationen
Gibt es im Jugendreferat der Kolpingjugend Diözesanverband Münster, Gerlever Weg 1 in Coesfeld, info (at) kolpingjugend-ms.de und unter 02541 / 803-471 sowie bei allen Mitgliedern der Diözesanleitung.
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