Wann

18.05.2023 bis 21.05.2023    
ganztägig

Wo

Ferienland Salem
Am Hafen 1, Malchin OT Salem, Mecklenburg-Vorpommern, 17139

Veranstaltungstyp

Die Diözesankonferenz ist das höchste beschlussfassende Gremium der Kolpingjugend Diözesanverband Münster und tagt im Frühjahr 2023 vom 18. bis 21. Mai im Ferienland Salem. Mitglieder der Kolpingjugend diskutieren über die Entwicklungen, Aktionen und Projekte des Diözesanverbands, beschließen über die weitere Arbeit und wählen die Mitglieder der Diözesanleitung.

Einladung

Einladung inkl. Zeitplan und Tagesordnung

Anmeldung

Anmeldeformular

Erstmalig habt ihr die Möglichkeit, euch online zur unserer Diözesankonferenz anzumelden.

    Hiermit melde ich mich verbindlich zur DIKO 2023-1 an.

    Ihr könnt euch auch per E-Mail oder telefonisch mit den vollständigen Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer, Mitgliedsnummer, Geburtsdatum) im Jugendreferat unter 02541 / 803-471 oder info (at) kolpingjugend-ms.de anmelden. Minderjährige Teilnehmer*innen müssen spätestens zur Veranstaltung eine ausgefüllte Einverständniserklärung (s. Anmeldeformular) mitbringen.

    Hinweis zu Kosten und Teilnahme

    Die Teilnahme an der Konferenz ist kostenlos. Dies gilt für zwei Delegierte und zwei Gäst*innen pro Kolpingjugend-Gruppe einer Kolpingsfamilie. Für weitere Gäst*innen aus den Kolpingjugend-Leitungen erheben wir eine Tagungspauschale in Höhe von 30,00 Euro pro Person.

    Teilnahmebestätigung und Tagungsunterlagen

    Teilnahmebestätigung

    2023-DIKO-01_ZWEITVERSAND

    Zeitplan und Tagesordnung

    2023-DIKO-01 Zeitplan-und-Tagesordnung

    Anträge

    Wahlen

    Wahlausschreibung des Motivationsteams

    Vorstellung der Kandidat*innen für die Diözesanleitung 

    2023-DIKO-01 Vorstellungsschreiben DL Christopher Eing

    Nützliche Links

    Wahl- und Geschäftsordnung

    Anreise zum Ferienland Salem

    https://www.ferienland-salem.de/anreise.html

    Zeitplan/Versandtermine

    Erstversand

    „Für die Einberufung der Diözesankonferenz gelten die in § 10, Abs. (4) der Satzung des Kolpingwerkes Diözesanverband Münster festgelegten Bestimmungen. Die Einberufungsfrist gilt als gewahrt, wenn das Einladungsschreiben den Poststempel spätestens vom Tage vor Beginn der Einladungsfrist trägt.“ (WGO § 3)

    Zweitversand

    „Anträge an die Diözesankonferenz müssen spätestens drei Wochen vor Beginn der Diözesankonferenz der Diözesanleitung der Kolpingjugend vorliegen. Anträge bedürfen der Schriftform. Auf elektronischem Wege versandte Anträge genügen der Schriftform.“ (WGO § 8 (2) und (3))

    Protokoll

    „Das Protokoll gilt als genehmigt, wenn innerhalb von vier Wochen nach Übersendung kein begründeter schriftlicher Widerspruch bei der Diözesanleitung der Kolpingjugend erhoben wird. Über Widersprüche entscheidet die nächste Diözesankonferenz. Der Widerspruch kann auch auf dem elektronischem Wege erhoben werden.“ (WGO § 11 (5))

    Weitere Informationen

    Gibt es im Jugendreferat der Kolpingjugend Diözesanverband Münster, Gerlever Weg 1 in Coesfeld, info (at) kolpingjugend-ms.de und unter 02541 / 803-471 sowie bei allen Mitgliedern der Diözesanleitung.

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