Die Diözesankonferenz ist das höchste beschlussfassende Gremium der Kolpingjugend Diözesanverband Münster und tagt im Frühjahr 2022 vom 01. bis 03. April in der Kolping-Bildungsstätte Coesfeld. Mitglieder der Kolpingjugend diskutieren über die Entwicklungen, Aktionen und Projekte des Diözesanverbands, beschließen über die weitere Arbeit und wählen die Mitglieder der Diözesanleitung.
Einladung
- Einladung inkl. Zeitplan und Tagesordnung
Anmeldeformular
Noch einfacher:
Ihr könnt euch auch einfach per E-Mail oder telefonisch mit den vollständigen Daten (Name, Kontaktdaten wie Anschrift, E-Mailadresse und Telefonnummer, Mitgliedsnummer, Geburtsdatum) im Jugendreferat unter 02541 / 803-471 oder info (at) kolpingjugend-ms.de anmelden. Minderjährige Teilnehmer*innen müssen spätestens zur Veranstaltung eine ausgefüllte Einverständniserklärung (s. Anmeldeformular) mitbringen.
- Hinweis zu Kosten und Teilnahme
Die Teilnahme an der Konferenz ist – wie immer – kostenlos.
Teilnahmebestätigung und Tagungsunterlagen
- Teilnahmebestätigung
- Zeitplan und Tagesordnung
- Wahlausschreibung
2022_DIKO-01_WAHLAUSSCHREIBUNG
Anträge
Antrag Digitale Tagungsunterlagen
„Anträge und sonstige Tagungsunterlagen, über die in der Diözesankonferenz beraten oder abgestimmt werden sollen, müssen mindestens zwei Wochen vor Konferenzbeginn an die angemeldeten Teilnehmer*innen versandt sein. Anträge und sonstige Tagungsunterlagen dürfen auch in elektronischer Form zugestellt werden.“ (WGO § 3 (3))
Wahlen
- Wahlausschreibung des Motivationsteams
2022_DIKO-01_WAHLAUSSCHREIBUNG
- Vorstellung der Kandidat*innen für die Diözesanleitung
Es gibt aktuell keine*n Kandidat*in.
Nützliche Links
- Wahl- und Geschäftsordnung (Stand: 11/2020)
2020-11-21_Wahl- und Geschäftsordnung
- Anreise zur Kolping-Bildungsstätte
https://www.kolping-bildungsstaette-coesfeld.de/kbc/kontakt/anfahrt.php
Zeitplan/Versandtermine
- Erstversand
„Die Einladung mit der vorläufigen Tagesordnung ergeht mindestens vier Wochen vor dem Konferenztermin.“ (WGO § 3 (2))
- Zweitversand
„Anträge und sonstige Tagungsunterlagen, über die in der Diözesankonferenz beraten oder abgestimmt werden sollen, müssen mindestens zwei Wochen vor Konferenzbeginn an die angemeldeten Teilnehmer*innen versandt sein. Anträge und sonstige Tagungsunterlagen dürfen auch in elektronischer Form zugestellt werden.“ (WGO § 3 (3))
Protokoll
Bericht Kolpingjugend Deutschland
„Das Protokoll gilt als angenommen, wenn nicht innerhalb eines Monats nach Absendung schriftlich Widerspruch eingelegt worden ist. Der Widerspruch ist zu begründen. Über Widersprüche entscheidet die nächste Diözesankonferenz. Der Widerspruch kann auch in elektronischer Form erfolgen.“ (WGO § 8 (5))
Weitere Informationen
Gibt es im Jugendreferat der Kolpingjugend Diözesanverband Münster, Gerlever Weg 1 in Coesfeld, info -at- kolpingjugend-ms.de und unter 02541 / 803-471 sowie bei allen Mitgliedern der Diözesanleitung. Alle Dateien sind als PDF-Dateien abgelegt und können mit dem kostenfreien Adobe Acrobat Reader geöffnet werden (Download auf adobe.com).