Die Diözesankonferenz ist das höchste beschlussfassende Gremium der Kolpingjugend Diözesanverband Münster und tagt im Herbst 2022 vom 11. bis 13. November in der Kolping-Bildungsstätte Coesfeld. Mitglieder der Kolpingjugend diskutieren über die Entwicklungen, Aktionen und Projekte des Diözesanverbands, beschließen über die weitere Arbeit und wählen die Mitglieder der Diözesanleitung.
Einladung
Einladung inkl. Zeitplan und Tagesordnung
Anmeldung
Anmeldeformular
Ihr könnt euch auch per E-Mail oder telefonisch mit den vollständigen Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer, Mitgliedsnummer, Geburtsdatum) im Jugendreferat unter 02541 / 803-471 oder info (at) kolpingjugend-ms.de anmelden. Minderjährige Teilnehmer*innen müssen spätestens zur Veranstaltung eine ausgefüllte Einverständniserklärung (s. Anmeldeformular) mitbringen.
Hinweis zu Kosten und Teilnahme
Die Teilnahme an der Konferenz ist kostenlos. Dies gilt für zwei Delegierte und zwei Gäst*innen pro Kolpingjugend-Gruppe einer Kolpingsfamilie. Für weitere Gäst*innen aus den Kolpingjugend-Leitungen erheben wir eine Tagungspauschale in Höhe von 20,00 Euro pro Person.
Teilnahmebestätigung und Tagungsunterlagen
Teilnahmebestätigung
Rechenschaftsbericht
Zeitplan und Tagesordnung
Anträge
Wahlen
Wahlausschreibung des Motivationsteams
2022_DIKO-02_WAHLAUSSCHREIBUNG
Vorstellung der Kandidat*innen für die Diözesanleitung
Nützliche Links
Wahl- und Geschäftsordnung
- Satzung, Wahl-und Geschäftsordung Kolpingwerk
- 2022-04-03_Wahl- und Geschäftsordnung Kolpingjugend (Stand: 04/2022)
Anreise zur Kolping-Bildungsstätte
https://www.kolping-bildungsstaette-coesfeld.de/kbc/kontakt/anfahrt.php
Zeitplan/Versandtermine
Erstversand
„Für die Einberufung der Diözesankonferenz gelten die in § 10, Abs. (4) der Satzung des Kolpingwerkes Diözesanverband Münster festgelegten Bestimmungen. Die Einberufungsfrist gilt als gewahrt, wenn das Einladungsschreiben den Poststempel spätestens vom Tage vor Beginn der Einladungsfrist trägt.“ (WGO § 3)
Zweitversand
„Anträge an die Diözesankonferenz müssen spätestens drei Wochen vor Beginn der Diözesankonferenz der Diözesanleitung der Kolpingjugend vorliegen. Anträge bedürfen der Schriftform. Auf elektronischem Wege versandte Anträge genügen der Schriftform.“ (WGO § 8 (2) und (3))
Protokoll
Bericht Kolpingjugend Deutschland
„Das Protokoll gilt als genehmigt, wenn innerhalb von vier Wochen nach Übersendung kein begründeter schriftlicher Widerspruch bei der Diözesanleitung der Kolpingjugend erhoben wird. Über Widersprüche entscheidet die nächste Diözesankonferenz. Der Widerspruch kann auch auf dem elektronischem Wege erhoben werden.“ (WGO § 11 (5))
Weitere Informationen
Gibt es im Jugendreferat der Kolpingjugend Diözesanverband Münster, Gerlever Weg 1 in Coesfeld, info (at) kolpingjugend-ms.de und unter 02541 / 803-471 sowie bei allen Mitgliedern der Diözesanleitung.
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