Herbst-Diözesankonferenz 2021

Wann

19.11.2021 bis 21.11.2021    
ganztägig

Wo


Veranstaltungstyp

Die Diözesankonferenz ist das höchste beschlussfassende Gremium der Kolpingjugend Diözesanverband Münster und tagt im Herbst 2021 vom 19. bis 21. November 2021 in der Kolping-Bildungsstätte Coesfeld. Mitglieder der Kolpingjugend diskutieren über die Entwicklungen, Aktionen und Projekte des Diözesanverbands, beschließen über die weitere Arbeit und wählen die Mitglieder der Diözesanleitung.

Die Situation rund um das Corona-Virus wird tagesaktuell beobachtet. Informationen zum aktuellen Planungsstand werden hier auf der Homepage veröffentlicht.

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens (Stand: 16.11.2021) haben wir uns in der Diözesanleitung darauf verständigt, strengere Corona-Zugangsregeln zur Diözesankonferenz vorzugeben. Anders als in der Teilnahmebestätigung im Zuge des Zweitversands vermerkt, werden wir von der „2Gplus“-Regelung Gebrauch machen. Das heißt, dass nur noch Geimpfte und Genesene an der Diözesankonferenz teilnehmen dürfen, die zusätzlich einen negativen Antigen-Schnelltest von einer zertifizierten Teststelle vorweisen können. Der Negativtestnachweis darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Vor und während der Konferenz stehen Bildungsreferentin Lara Bösche (l.boesche@kolping-ms.de, 0172/5354266) und die Leiterin des Jugendreferats Britta Spahlholz (spahlholz@kolping-ms.de, 0174/1615080) bei allen Anliegen rund um Corona als Ansprechpartnerinnen bereit.

Einladung

  • Einladung inkl. Zeitplan und Tagesordnung

Einladung DIKO 2021-02

Anmeldeformular

2021_DIKO-02_ANMELDUNG

Noch einfacher:

Ihr könnt euch auch einfach per E-Mail oder telefonisch mit den vollständigen Daten (Name, Kontaktdaten wie Anschrift, E-Mailadresse und Telefonnummer, Mitgliedsnummer, Geburtsdatum) im Jugendreferat unter 02541 / 803-471 oder info (at) kolpingjugend-ms.de anmelden. Minderjährige Teilnehmer*innen müssen spätestens zur Veranstaltung eine ausgefüllte Einverständniserklärung (s. Anmeldeformular) mitbringen.

  • Hinweis zu Kosten und Teilnahme

Die Teilnahme an der Konferenz ist – wie immer – kostenlos. Dies gilt für zwei Delegierte und zwei Gäst*innen pro Kolpingjugend-Gruppe einer Kolpingsfamilie. Für weitere Gäst*innen aus den Kolpingjugend-Leitungen erheben wir eine Tagungspauschale in Höhe von 20,00 Euro.

Teilnahmebestätigung und Tagungsunterlagen

  • Teilnahmebestätigung

2021_DIKO-02_ZWEITVERSAND

  • Rechenschaftsbericht

2021_RECHENSCHAFTSBERICHT

  • Zeitplan und Tagesordnung

2021_DIKO-02_ZEITPLAN-01

  • Wahlausschreibung 

2021_DIKO-02_WAHLAUSSCHREIBUNG

Anträge

„Anträge und sonstige Tagungsunterlagen, über die in der Diözesankonferenz beraten oder abgestimmt werden sollen, müssen mindestens zwei Wochen vor Konferenzbeginn an die angemeldeten Teilnehmer*innen versandt sein. Anträge und sonstige Tagungsunterlagen dürfen auch in elektronischer Form zugestellt werden.“ (WGO § 3 (3))

Antrag KJP NRW-Freizeitförderung

Wahlen

  • Wahlausschreibung des Motivationsteams

2021_DIKO-02_WAHLAUSSCHREIBUNG

  • Vorstellung der Kandidat*innen für die Diözesanleitung 

Es gibt aktuell keine*n Kandidat*in.

Nützliche Links

  • Wahl- und Geschäftsordnung (Stand: 11/2020)

2020-11-21_Wahl- und Geschäftsordnung

  • Anreise zur Kolping-Bildungsstätte

https://www.kolping-bildungsstaette-coesfeld.de/kbc/kontakt/anfahrt.php

Zeitplan/Versandtermine

  • Erstversand

„Die Einladung mit der vorläufigen Tagesordnung ergeht mindestens vier Wochen vor dem Konferenztermin.“ (WGO § 3 (2))

  • Zweitversand

„Anträge und sonstige Tagungsunterlagen, über die in der Diözesankonferenz beraten oder abgestimmt werden sollen, müssen mindestens zwei Wochen vor Konferenzbeginn an die angemeldeten Teilnehmer*innen versandt sein. Anträge und sonstige Tagungsunterlagen dürfen auch in elektronischer Form zugestellt werden.“ (WGO § 3 (3))

Protokoll

2021_DIKO-02_PROTOKOLL

Bericht Kolpingjugend Deutschland

Bericht BDKJ Diözese Münster

Bericht Kolpingjugend NRW

„Das Protokoll gilt als angenommen, wenn nicht innerhalb eines Monats nach Absendung schriftlich Widerspruch eingelegt worden ist. Der Widerspruch ist zu begründen. Über Widersprüche entscheidet die nächste Diözesankonferenz. Der Widerspruch kann auch in elektronischer Form erfolgen.“ (WGO § 8 (5))

Weitere Informationen

Gibt es im Jugendreferat der Kolpingjugend Diözesanverband Münster, Gerlever Weg 1 in Coesfeld, info -at- kolpingjugend-ms.de und unter 02541 / 803-471 sowie bei allen Mitgliedern der Diözesanleitung. Alle Dateien sind als PDF-Dateien abgelegt und können mit dem kostenfreien Adobe Acrobat Reader geöffnet werden (Download auf adobe.com).