Frühjahrs-Diözesankonferenz 2017

Wann

31.03.2017 bis 02.04.2017    
17:30 bis 13:00

Wo

Kolping-Bildungsstätte Coesfeld
Gerlever Weg 1, Coesfeld, NRW, 48653

Veranstaltungstyp

Die Diözesankonferenz ist das höchste beschlussfassende Gremium der Kolpingjugend Diözesanverband Münster und tagt im Frühjahr 2017 vom 31. März bis 02. April 2017 in der Kolping-Bildungsstätte in Coesfeld. Ein Wochenende lang diskutieren Mitglieder der Kolpingjugend über die Entwicklungen, Aktionen und Projekte des Diözesanverbandes, beschließen über die weitere Arbeit und wählen die Mitglieder der Diözesanleitung.

Teilnahmebestätigung und Tagungsunterlagen

Einladung

  • Einladung inkl. Zeitplan und Tagesordnung
    2017_DIKO-01_EINLADUNG-web
  • Wahlausschreibung (Stand: 20.02.2017)
    2017_DIKO-01_WAHLAUSSCHREIBUNG-01
  • Anmeldeformular
    2017_DIKO-01_ANMELDUNG
  • Noch einfacher!
    Ihr könnt euch auch einfach per E-Mail oder telefonisch mit den vollen Daten (Anschrift, Kontaktdaten, Mitgliedsnummer, Geburtsdatum) im Jugendreferat unter 02541 / 803-471 oder info (at) kolpingjugend-ms.de anmelden. Minderjährige Teilnehmende müssen spätestens zur Veranstaltung eine ausgefüllte Einverständniserklärung (Anmeldeformular) mitbringen.
  • Hinweis zu Kosten und Teilnahme
    Die Teilnahme an der Konferenz ist – wie immer – kostenlos. Dies gilt für zwei Delegierte und zwei Gäste pro Kolpingjugend-Gruppe einer Kolpingsfamilie. Für weitere Gäste aus den Kolpingjugend-Leitungen erheben wir eine Tagungspauschale in Höhe von 20,00 Euro.

Anträge

Bis zum Antragsschluss sind keine Anträge bei der Diözesanleitung eingegangen.

Wahlen

Nützliche Links

Zeitplan/Versandtermine

  • 03. März 2017
    Erstversand / Einladung
  • 10. März 2017
    Frist für Anträge
  • 17. März 2017
    Versand der Teilnahmebestätigungen
  • 24. März 2017
    Anmeldeschluss
  • 31. März 2017
    Beginn der Diözesankonferenz

Protokoll

  • Protokoll der Frühjahrs-Diözesankonferenz 2017
    2017_DIKO-01_PROTOKOLL
  • „Das Protokoll gilt als angenommen, wenn nicht innerhalb eines Monats nach Absendung schriftlich Widerspruch eingelegt worden ist. Der Widerspruch ist zu begründen. Über Widersprüche entscheidet die nächste Diözesankonferenz. Der Widerspruch kann auch in elektronischer Form erfolgen.“ (WGO § 8 (5))

Weitere Informationen

Gibt es im Jugendreferat der Kolpingjugend Diözesanverband Münster, Gerlever Weg 1 in Coesfeld, info -at- kolpingjugend-ms.de und unter 02541 / 803-471 sowie bei allen Mitgliedern der Diözesanleitung. Alle Dateien sind als PDF-Dateien abgelegt und können mit dem kostenfreien Adobe Acrobat Reader geöffnet werden (Download auf adobe.com).