Seit dem 01.01.2015 gibt es zwei Verfahrenswege für die Erstattung von Verdienstausfall für Ehrenamtliche in Maßnahmen wie Ferienfreizeiten:

Kolpingjugend

Handelt es sich um eine Maßnahme der Kolpingjugend einer Kolpingsfamilie, so könnt ihr die Erstattung des Verdienstausfalls über den BDKJ Diözese Münster e.V. beantragen. Hierzu findet ihr alle Informationen auf der folgenden Webseite: http://sonderurlaub.bdkj-nrw.de

Achtung: Der BDKJ Diözese Münster kann diese Maßnahmen nur bewilligen, wenn es sich um eine Maßnahme der Kolpingjugend handelt! Ferienfreizeiten in Trägerschaften der Pfarrgemeinde oder exklusiv der Kolpingsfamilie müssen zwingend den Weg über den LWL gehen.

Kolpingsfamilien

Wenn die Maßnahme in Trägerschaft der Kolpingsfamilie (ohne Kolpingjugend) durchgeführt wird, ist eine Beantragung beim LWL-Landesjugendamt Münster, erforderlich. Weitere Informationen erhaltet ihr unter  https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/finanzielle-foerderung/kjfp-nrw/#top sowie hier:

Landschaftsverband Westfalen-Lippe
– Landesjugendamt –
Warendorfer Str. 25
48133 Münster

Telefon: 0251 591-4583

Das Jugendreferat berät und unterstützt gern bei der Beantragung. Meldet euch einfach unter info@kolpingjugend-ms.de oder 02541 / 803-471.