Für leitende und helfende Tätigkeiten in Ferienfreizeiten können Ehrenamtliche Sonderurlaub beantragen und damit für das Engagement ihren Jahres-Erholungsurlaub „entlasten“. Durch Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen, welche über den Kinder- und Jugendförderplan nach den Kriterien des Sonderurlaubsgesetzes ausgezahlt werden, erhalten Engagierte, sofern der Arbeitgeber dem Sonderurlaub zustimmt, für die Zeit des Sonderurlaubs einen Ersatz des Verdienstausfalls.

Seit Januar 2013 kann Sonderurlaub über ein neues Online-Verfahren unter http://sonderurlaub.bdkj-nrw.de beantragt werden. Dort finden sich auch weitere Informationen über die Rahmenbedingungen für die Beantragung von Sonderurlaub. Fragen zum Thema Sonderurlaub werden auch im Jugendreferat unter info@kolpingjugend-ms.de oder Tel. 02541 / 803-471 beantwortet.