Den letzten Leitsatz der Kolpingjugend nehmen wir zum Anlass um Dich, knapp einen Monat vor dem Beginn der NRW-Sommerferien, nochmals über den aktuellen Stand zur Umsetzung der Präventionsordnung des Bistums Münster zu informieren. Dabei wollen wir aber auch die Frage beantworten, ob Ehrenamtliche nach dem seit Anfang des Jahres geltendem Bundeskinderschutzgesetz Erweiterte Führungszeugnisse abzugeben haben, da wir zu beiden Themen in letzter Zeit zunehmend angefragt werden. Aus diesem Grund haben wir mit einem aktuellen Postversand alle Ortsgruppen über das Folgende informiert.

Als Ehrenamtliche_r in der katholischen Kinder- und Jugendarbeit, musst Du in der aktuellen Diskussion zwischen den zwei Punkten unterscheiden.

 

Die Präventionsordnung des Bistums Münster

Seit dem 01.04.2011 gilt die Präventionsordnung für alle kirchlichen Rechtsträger im Bistum Münster und damit auch für die Kolpingjugend. Diese sieht eine 6-stündige Schulung zum Thema Prävention von sexuellem Missbrauch und eine Selbstverpflichtungserklärung von Ehrenamtlichen vor, die im Rahmen von Gruppenstunden, Projekten und Freizeiten für Kinder und Jugendliche verantwortlich sind. Sie verlangt unbeschadet weitergehender staatlicher Regelungen nicht, dass Ehrenamtliche ein Erweitertes Führungszeugnis vorzulegen haben. Weitere Infos dazu findet ihr auf der Internetseite des Bistums Münster unter „Prävention im Bistum Münster“.

 

 

Das Bundeskinderschutzgesetz

Unabhängig von der Initiative auf Bistumsebene gelten seit dem 01.01.2012 für die ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit die neuen Bedingungen des Bundeskinderschutzgesetzes. Sie sehen unter Paragraph 72a eine Einsichtnahme in das Führungszeugnis von Ehrenamtlichen vor. Wie diese Regelung in der Praxis umgesetzt werden soll, wird momentan noch diskutiert. Das heißt, es gibt noch keine bundeseinheitliche Regelung dazu, obgleich manche Jugendämter von Ehrenamtlichen ein Erweitertes Führungszeugnis bereits einfordern. Falls dies bei Dir vor Ort der Fall sein sollte, so melde Dich bitte bei uns um die Angelegenheit gemeinsam klären zu können.

Weitere Hinweise zum Thema findest Du unter dem folgenden Link.

 

 

Für weitere Fragen und die Durchführung der 6-stündigen Präventionsschulungen, die vom Bistum Münster gefordert werden, stehen wir Dir im Jugendreferat selbstverständlich zur Verfügung. Sobald wir darüber hinaus neue Informationen zum Thema Prävention und Kinderschutz erhalten, werden wir Dich hier auf unserer Homepage umgehend darüber informieren.